In der Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurden die folgenden Sanierungsziele formuliert:
Handlungsfeld A: Städtebauliche und funktionale Aufwertung
„Die städtebauliche/funktionale Aufwertung soll unter besonderer Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes erfolgen.“
- Die Bedeutung des Raumes als Zugang zur Berliner Mitte muss sowohl baulich-räumlich als auch gestalterisch-funktional wieder lesbar werden.
 - Für die Südliche Friedrichstadt soll eine eigene Marke entwickelt werden.
 - Der Baubestand ist zu respektieren.
 - Bestehende Gestaltungsqualitäten sind zu sichern und zur Grundlage für die weitere Entwicklung zu machen.
 - Bestehende Potenziale für die bauliche Ergänzung und Verdichtung sollen genutzt werden.
 - Der Standort des ehemaligen Blumengroßmarktes soll für eine öffentlichkeitswirksame Nutzung entwickelt werden.
 - Die Erweiterung des Jüdischen Museums soll den Anstoß für weitere öffentlichkeitswirksame Nutzungen geben.
 - Für das AGB-Gebäude ist die Bibliotheksnutzung, mindestens aber eine öffentlichkeitswirksame Nutzung zu sichern.
 - Die notwendige Sanierung der Wohngebäude soll erfolgen.
 - Die soziale Infrastrukturversorgung für alle Bevölkerungsgruppen ist quantitativ und qualitativ sicherzustellen und auszubauen.
 - Neubau der ehemaligen Carl-Friedrich-Zelter-Schule zu einer Kindertagesstätte mit integriertem Familienzentrum
 - Auflage eines Sonderprogramms für die Asbestsanierung der betroffenen Schulstandorte.
 
- Wiederherstellung des räumlichen Zusammenhanges am Halleschen Tor (7 Maßnahmen),
 - Aufwertung im Bereich EUCAL,
 - Standort Blumengroßmarkt für öffentlichkeitswirksame kulturelle Nutzung entwickeln (5 Maßnahmen),
 - Entwicklung einer eigenen Marke für die Südliche Friedrichstadt,
 - Öffentliche Nutzung für das AGB-Gelände sichern.
 
Handlungsfeld B: Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Qualifizierung des Wohn-, Wirtschafts- und Kulturorts
„Die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Gebiets sollen seiner vielfältigen Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturort Rechnung tragen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen.“
- Umfassende Beteiligung anstreben.
 - Durch Kultur- und Bildungsprojekte ist eine Brücke zu schlagen zwischen der überörtlichen Bedeutung des Raumes und den lokalen Akteur:innen und Bewohner:innen.
 - Die kulturelle Ausstrahlungskraft des Gebietes ist zu verbessern.
 - Die Synergien zwischen Kultur und Wirtschaft sind zu nutzen.
 - Unterstützung von (kultur-)wirtschaftlicher und kultureller Pioniernutzung.
 - Gewinnung von großen Akteurinnen und Akteuren für „public-private-partnership“
 - Verbesserung des Kultur- und Freizeitangebots für Jugendliche/Verbesserung der Integration für Jugendliche und Bewohner:innen mit migrantischem Hintergrund.
 - Schaffung von Räumen für Schulsozialarbeit.
 - Personelle Ausstattung verbessern.
 - Das Quartiersmanagement ist ein wichtiger Baustein für eine Verbesserung der sozialen Situation im Gebiet.
 - Die Wohnfunktion des Gebietes ist zu erhalten, die Belange der hier Lebenden sind zu berücksichtigen.
 - Die notwendige Modernisierung des Wohnraums muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen.
 
- Ausbau der Infrastrukturangebote für die hier lebende Bevölkerung (vier Maßnahmen),
 - Pfad der Visionäre (2 Maßnahmen),
 - Vermarktungsnetzwerk Gewerbeflächen „Südliche Friedrichstadt/Mehringplatz“.
 
Handlungsfeld C: Verbesserung der Vernetzungen und Verbindungen
„Der öffentliche Raum ist unter Einbeziehung historischer Verbindungselemente als Gerüst für die Entwicklung des Gebietes zu stärken.“
- Der bestehende öffentliche Raum ist Grundgerüst für die Entwicklung und in hoher Gestaltqualität und adäquater Nutzbarkeit zu entwickeln.
 - Historische Elemente des öffentlichen Raums sind gestalterisch und funktional zu akzentuieren.
 - Überörtliche Grün,- und Wegeverbindungen sind zu stärken und zu entwickeln, historische Bezüge sind dabei besonders zu beachten.
 - Die Freiräume sind gestalterisch und funktional zu qualifizieren.
 - Sicherung, Qualifizierung und quantitativer Ausbau der öffentlichen Grünflächen
 - Sicherung, Qualifizierung und quantitativer Ausbau der Spielplatzflächen
 - Ein geeignetes Wegeleitsystem mit stadtgeschichtlichen Informationen ist aufzustellen
 - Die Gestaltungsqualität des öffentlichen Straßenraums ist zu verbessern.
 - Umweltbelange sind zu beachten.
 - Dem ÖPNV soll Vorrang eingeräumt werden.
 - Barrieren zwischen Räumen und Nutzungen sind abzubauen.
 - Verbesserung der Situation für Fußgänger:innen an der Halleschen Tor-Brücke.
 
- Historisch bedeutsame Nord-Süd-Verbindungen stärken und gestalterisch aufwerten (insbesondere die Friedrichstraße),
 - Durchwegungen und Verknüpfungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen verbessern (5 Maßnahmen),
 - Umgestaltung Franz-Klühs-Straße.
 
Konkretisierte Sanierungsziele
- Konkretisierung Sanierungsziele Friedrichstraße 245 vom 06.02.2024
 - Konkretisierung Soziale Sanierungsziele vom 28.03.2023
 - Konkretisierung Soziale Sanierungsziele vom 14.12.2021
 - Konkretisierung Soziale Sanierungsziele vom 11.02.2020
 - Konkretisierung Soziale Sanierungsziele vom 17.07.2018
 - Konkretisierung Soziale Sanierungsziele vom 23.01.2018
 - Soziale Sanierungsziele 2016
 - Ökologische Sanierungsziele 2012
 - Ökologische Sanierungsziele – Flächentypen und Anrechnungsfaktoren