Sanierungsziele gemäß Rechtsverordnung

In der Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurden die folgenden Sanierungsziele formuliert:

Handlungsfeld A: Städtebauliche und funktionale Aufwertung

„Die städtebauliche/funktionale Aufwertung soll unter besonderer Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes erfolgen.“

  • Die Bedeutung des Raumes als Zugang zur Berliner Mitte muss sowohl baulich-räumlich als auch gestalterisch-funktional wieder lesbar werden.
  • Für die Südliche Friedrichstadt soll eine eigene Marke entwickelt werden.
  • Der Baubestand ist zu respektieren.
  • Bestehende Gestaltungsqualitäten sind zu sichern und zur Grundlage für die weitere Entwicklung zu machen.
  • Bestehende Potenziale für die bauliche Ergänzung und Verdichtung sollen genutzt werden.
  • Der Standort des ehemaligen Blumengroßmarktes soll für eine öffentlichkeitswirksame Nutzung entwickelt werden.
  • Die Erweiterung des Jüdischen Museums soll den Anstoß für weitere öffentlichkeitswirksame Nutzungen geben.
  • Für das AGB-Gebäude ist die Bibliotheksnutzung, mindestens aber eine öffentlichkeitswirksame Nutzung zu sichern.
  • Die notwendige Sanierung der Wohngebäude soll erfolgen.
  • Die soziale Infrastrukturversorgung für alle Bevölkerungsgruppen ist quantitativ und qualitativ sicherzustellen und auszubauen.
  • Neubau der ehemaligen Carl-Friedrich-Zelter-Schule zu einer Kindertagesstätte mit integriertem Familienzentrum
  • Auflage eines Sonderprogramms für die Asbestsanierung der betroffenen Schulstandorte.

  • Wiederherstellung des räumlichen Zusammenhanges am Halleschen Tor (7 Maßnahmen),
  • Aufwertung im Bereich EUCAL,
  • Standort Blumengroßmarkt für öffentlichkeitswirksame kulturelle Nutzung entwickeln (5 Maßnahmen),
  • Entwicklung einer eigenen Marke für die Südliche Friedrichstadt,
  • Öffentliche Nutzung für das AGB-Gelände sichern.

Handlungsfeld B: Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Qualifizierung des Wohn-, Wirtschafts- und Kulturorts

„Die Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Gebiets sollen seiner vielfältigen Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturort Rechnung tragen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen.

  • Umfassende Beteiligung anstreben.
  • Durch Kultur- und Bildungsprojekte ist eine Brücke zu schlagen zwischen der überörtlichen Bedeutung des Raumes und den lokalen Akteur:innen und Bewohner:innen.
  • Die kulturelle Ausstrahlungskraft des Gebietes ist zu verbessern.
  • Die Synergien zwischen Kultur und Wirtschaft sind zu nutzen.
  • Unterstützung von (kultur-)wirtschaftlicher und kultureller Pioniernutzung.
  • Gewinnung von großen Akteurinnen und Akteuren für „public-private-partnership“
  • Verbesserung des Kultur- und Freizeitangebots für Jugendliche/Verbesserung der Integration für Jugendliche und Bewohner:innen mit migrantischem Hintergrund.
  • Schaffung von Räumen für Schulsozialarbeit.
  • Personelle Ausstattung verbessern.
  • Das Quartiersmanagement ist ein wichtiger Baustein für eine Verbesserung der sozialen Situation im Gebiet.
  • Die Wohnfunktion des Gebietes ist zu erhalten, die Belange der hier Lebenden sind zu berücksichtigen.
  • Die notwendige Modernisierung des Wohnraums muss die finanziellen Möglichkeiten und sozialen Bedürfnisse der hier Lebenden berücksichtigen.

  • Ausbau der Infrastrukturangebote für die hier lebende Bevölkerung (vier Maßnahmen),
  • Pfad der Visionäre (2 Maßnahmen),
  • Vermarktungsnetzwerk Gewerbeflächen „Südliche Friedrichstadt/Mehringplatz“.

Handlungsfeld C: Verbesserung der Vernetzungen und Verbindungen

„Der öffentliche Raum ist unter Einbeziehung historischer Verbindungselemente als Gerüst für die Entwicklung des Gebietes zu stärken.

  • Der bestehende öffentliche Raum ist Grundgerüst für die Entwicklung und in hoher Gestaltqualität und adäquater Nutzbarkeit zu entwickeln.
  • Historische Elemente des öffentlichen Raums sind gestalterisch und funktional zu akzentuieren.
  • Überörtliche Grün,- und Wegeverbindungen sind zu stärken und zu entwickeln, historische Bezüge sind dabei besonders zu beachten.
  • Die Freiräume sind gestalterisch und funktional zu qualifizieren.
  • Sicherung, Qualifizierung und quantitativer Ausbau der öffentlichen Grünflächen
  • Sicherung, Qualifizierung und quantitativer Ausbau der Spielplatzflächen
  • Ein geeignetes Wegeleitsystem mit stadtgeschichtlichen Informationen ist aufzustellen
  • Die Gestaltungsqualität des öffentlichen Straßenraums ist zu verbessern.
  • Umweltbelange sind zu beachten.
  • Dem ÖPNV soll Vorrang eingeräumt werden.
  • Barrieren zwischen Räumen und Nutzungen sind abzubauen.
  • Verbesserung der Situation für Fußgänger:innen an der Halleschen Tor-Brücke.

  • Historisch bedeutsame Nord-Süd-Verbindungen stärken und gestalterisch aufwerten (insbesondere die Friedrichstraße),
  • Durchwegungen und Verknüpfungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen verbessern (5 Maßnahmen),
  • Umgestaltung Franz-Klühs-Straße.

 

Konkretisierte Sanierungsziele